Keine Steuern – Steueroasen und Offshore Paradiese
21 Jul
Unangenehm für die Länder des alten Europa, sich mit dem Zwergstaat der EU, Zypern, nun direkt messen lassen zu müssen. Keine Gewerbesteuern, keine Solidaritätsabgaben, einen fixen Steuersatz von 10% auf Unternehmensgewinne und eine Null-Besteuerung von Dividenden, diese Fakten lassen so manchen Regierungschef(in) im guten alten Europa schlecht schlafen.
300.000 Unternehmen zählt Zypern aktuell im Jahre 2011 und jeden Monat gründen vorwiegend EU-Unternehmer rund 1.300 neue Gesellschaften im letzten Steuerparadies der Europäischen Union.
Merkel & Kollegen blasen nun nach den gescheiterten Versuchen einer Einflussnahme auf Zypern im Rahmen der Wirtschaftskrise Griechenlands zum letzen Gefecht. Schlagzeile der letzen Wochen „Griechenland zieht Banken in Zypern mit in den Abgrund“. Ein echter Witz, denn die Zahlen und Daten Zyperns überzeugen selbst den kritischen Unternehmer.
Fakten und Daten
Zypern verfügt über eine Arbeitslosenquote von gerade einmal 6,7% in der Gesamtheit. Darüber hinaus beträgt das BIP 2009 rund 25,4 Mrd. Euro. Betroffen von der Krise sind, wenn wir überhaupt über eine Krise sprechen möchten, griechische Banken in Zypern. Doch wer weiterhin bzw. zukünftig auf Hellenic Bank und andere einheimische Banken setzt, derjenige hat nichts dergleichen zu befürchten.
Viel Wind um ein Nichts!
Zypern wird derzeit aktuell in der schlechtesten Studie mit A- geratet und als zuverlässiger Schuldner bezeichnet (Fitch). Während man also über eine Zahlungsunfähigkeit von USA und Euroländern spekuliert und auch intensiv nachdenken sollte, wird hinsichtlich Zyperns „plötzlich“ von alt bekannter Seite kräftig an der Schraube des Vertrauens nach unten gedreht. Lächerlich, insbesondere dann, wenn man in Brüssel und Berlin anstehende und längst überfällige Maßnahmen für den gesamten EU-Raum zu ergreifen hat.
Zypern Banken sind sicher und die Einlagen sind geschützt
Viel Rauch um Nichts! Zypern ist und bleibt selbst unter kritischer Betrachtungsweise das Niedrigsteuerland mit Sicherheit, Diskretion und hohen unternehmerischen Chancen! Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.zypern-kanzlei.com.
24 Jun
• Zypern Limited und Holding genießt volle Akzeptanz durch DBA-Sachverhalt
• es gilt uneingeschränkt die EU-Niederlassungsfreiheit
• die Steuerlast der Zypern Limited beträgt lediglich maximal 10% auf Gewinne
• 0,00% Steuern auf Dividenden, Aktiengewinne und Zinsen
• die Haftung der Zypern Limited ist grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt
• Zypern verfügt über ein in der Praxis real funktionierendes Bankgeheimnis
• geschützte Treuhandschaft, Diskretion für Unternehmer der Zypern Limited und Holding
• Daten der Zypern Limited unterliegen strengster Geheimhaltung und Diskretion
• Zypern besitzt ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtssituation
• Vermögen der Zypern Limited wird durch die hohen EU-Standards geschützt
• die Zypern Limited ermöglicht weitere Kombinationen mit Offshore-Gesellschaften
• Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften unterliegen in Zypern nicht der Versteuerung
• Zypern unterhält mit insgesamt mit 43 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
• Verkaufserlöse aus Anteilsverkauf sind in Zypern völlig steuerfrei;
• es gilt keine zeitliche Beschränkung im Hinblick der Geltendmachung von Verlustvorträgen
• eine gegenseitigen Verrechnungen von Gewinnen und Verlusten ist ggf. möglich
23 Jun
Limited entspricht nicht Limited und die Steuerrechtssprechung UK stellt im Vergleich zur Steuerrechtssprechung in Zypern (EU) grundverschieden dar.
Ein erstes Beispiel findet sich im Vergleich der UK Limited zur Zypern Limited im Bereich der Besteuerung (Körperschaftssteuern). Während der Eingangssteuersatz einer englischen Limited bei 21% liegt (Spitzensteuersatz 28%), erhebt die Republik Zypern lediglich einen pauschalen Steuersatz in Höhe 10%. Wer mit seiner UK Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig wird, unterliegt der deutschen Besteuerung. Fazit hinsichtlich der Besteuerung ist, dass Zypern Limited gegenüber England und Deutschland keine Gewerbesteuern kennt und den erwirtschafteten Ertrag lediglich mit 10% besteuert.
Holding in England, Muttergesellschaft in Deutschland
Bevor eine Besteuerung der Dividenden in England vorgenommen wird, muss die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft zunächst Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern zzgl. Solizuschlag entrichten.
Zypern hingegen kennt keine Besteuerung von Dividenden. Ebenso werden auch hier keine Gewerbesteuern fällig.
4 Mai
Der EU-Mitgliedsstaat Zypern wächst unaufhaltsam. Nachdem im Januar 2011 auch die neuen Steuergesetze in Zypern (EU) einen Körperschaftssteuersatz von nur 10% bestätigten, rennen insbesondere Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum den Rechtsanwaltskanzleien in Zypern die Türen ein. Bereits rund 5.000 Gesellschaften wurden bisher in diesem Jahr gegründet und die Tendenz bleibt steigend.
Doch die Republik Zypern bietet Unternehmern mehr, als lediglich 10% Steuersatz für Gesellschaften. So ist die Steuerfreiheit von Dividenden, die Rechtssicherheit innerhalb der EU, die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger und das neue DBA zwischen Deutschland und Zypern die Zugpferde für den enormen Zuwachs an Gesellschaftsgründungen. Übrigen, eine Gewerbesteuer kennt die Republik Zypern ebenfalls nicht.
Wer in Zypern eine Limited oder auch Limited Holding gründen möchte, der sollte sich an Anwälte direkt vor Ort wenden. Vermittlungsagenturen aus dem deutschsprachigen Raum sind in der Regel wesentlich kostenintensiver, zudem ist ein umfassender Datenschutz für Mandanten nicht gegeben.
Im Internet stellen sich insbesondere zwei Auftritte als vertrauenswürdig heraus. Einerseits handelt es sich hierbei um die in Nicosia ansässige Rechtsanwaltskanzlei Nicos G. Michaelides (Privacy Management Group) und einen Ableger in Form der Jackman & Sons Ltd. , welche wiederum mit Privacy Management Group kooperiert.
22 Apr
Der Trust und die Stiftung gehören spätestens seit dem „Zusammenbruch“ der Vermögenszentren Liechtenstein und der Schweiz der Vergangenheit an. Zudem haben das Fehlverhalten von Banken, deren Mitarbeitern und Treuhändern dazu geführt, dass das Vertrauen in diese Konstellationen gegen Null tendiert. Wer heute den sicheren Vermögensschutz sucht, wendet sich EGO zu.
Was bedeutet EGO?
EGO ist weder eine Kapitalanlage, noch ein Spekulationsgeschäft. EGO steht für eine völlig neue Variante des Vermögensschutzes. Durch eine besondere Gesetzgebung ist es möglich, Vermögensschutz zu errichten, in der der Nutzniesser oder wirtschaftlich Berechtigte (wir nennen ihn nachfolgend „Teilnehmer“) Dritten gegenüber beispielsweise ruhigen Gewissens angeben kann, er besäße keine Vermögenswerte im Ausland. In dieser besonderen Konstellation hält der Teilnehmer nämlich keine Aktien oder Anteile eines Unternehmens, sondern eine Haftung. Das Unternehmen, welches im Rahmen des EGO-Programmes für den Mandanten gegründet wird, ist von der Gesetzgebung her in zwei Klassen aufgeteilt: Aktionäre und Garantie-Mitglieder (Garantoren).
EGO ist einfach sicher!
Wir kennen im internationalen Firmenrecht den Begriff des Anteilseigners oder Aktionärs. Weniger verbreitet ist die Bezeichnung des Garantie-Mitglieds. Ein Garantie-Mitglied wird durch die Direktoren des Unternehmens unter der Voraussetzung gewählt, einen festgelegten Betrag im Falle einer Liquidation zu gewährleisten. Dieser Betrag kann zwischen US$100 -$200 oder auch höheren Beträgen variieren. Der Teilnehmer hält eine Verpflichtung dem Unternehmen gegenüber, eine Eventualschuld.
Die Rechte und Pflichten beider Klassen, Aktionäre und Teilnehmer, werden gemäss der Satzung der Gesellschaft niedergelegt. Alternativ kann diese Satzung, durch Beschluss der Direktoren, auf Wunsch vertraulich gehalten werden.
Diese Struktur eines Unternehmens in einer Offshore Gerichtsbarkeit ist besonders attraktiv insbesondere für Personen, die Vermögensschutz in Ländern benötigen, in denen der traditionelle Trust nicht im Gesetz verankert ist oder anerkannt wird (beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland). Für diesen Zweck wurde diese Struktur der Vermögenssicherung ins Leben gerufen.
Wir sprechen hier von einer Hybrid Firma, die die Funktion einer Quasi Stiftung oder eines Quasi Trusts übernimmt, allerdings mit weitaus flexibleren Werkzeugen. Übertragung von Vermögen auf einen Trust oder eine Stiftung ist in den meisten Ländern mit Schenkungssteuer und anderen steuerlichen Auswirkungen verbunden, oder wird unter bestimmten Umständen als nichtig erklärt.
Die Hybrid Firma separiert eindeutig zwischen Aktionären und Teilnehmern. Aktionäre können Stimmrechte haben oder Anrechte auf Dividenden, jedoch sind Beteiligung am Kapital der Firma sind ausgeschlossen.
EGO bietet alle Vorteile eines Trust bzw. einer Stiftung!
Aktionäre und Garantie-Mitglieder sind aus Gründen der Absicherung gesetzlich festgehalten, jedoch in zwei unterschiedlich und voreinander getrennten und ortsentfernten Registern eingetragen. Hier ist ein eindeutiger Sicherheitsvorteil dem Trust gegenüber erkennbar.
Haben Sie einmal ein Teil oder Ihr ganzes Vermögen in einen Trust übertragen, gehört es Ihnen aus rein juristischer Sicht nicht mehr. Für diejenigen, die sich auf die Zuverlässigkeit eines Treuhänders nicht verlassen wollen ist die Formation einer Hybrid Firma, gepaart mit den einzigartigen Vorteilen, das richtige Werkzeug zur Vermögensverwaltung.
Der Teilnehmer ist in einem Register des Offshore Gerichts eingetragen. Die Teilnehmer (Garantoren bzw. Garantie-Mitglieder, um unseren verwendeten Begriff „Teilnehmer“ wieder in Erinnerung zu bringen) haben keine Stimmrechte jedoch volles Anrecht auf das Kapital bzw. die Vermögenswerte der Firma. Im Falle der Liquidierung gehen diese auf den Teilnehmer über.
Die Aktien sind auf professionelle Manager oder Management Unternehmen ausgestellt, die als ‘Quasi Treuhänder’ eingesetzt werden und keinerlei Anrechte an der Hybrid Firma besitzen. Erbrechtliche Umgestaltung und Zuteilung im Todesfall des Teilnehmers sind weitere Vorteile der Hybrid Firma.
Diese Vorteile bietet Ihnen EGOTM:
• maximale Flexibilität und Verfügung;
• Sicherheit vor dem Zugriff Dritter;
• alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen;
• umfassender Kapitalschutz;
• Vorteile der Erbschaftssteuer;
• niedrige Haftung (ab US$ 100,00);
• gesicherte Anonymität.
Die 7 guten Gründe für EGOTM:
• legaler und anonymisierter Vermögensschutz;
• Schutz des Vermögens im Falle einer Scheidung;
• Schutz des Vermögens im Falle eines Konkurses;
• Schutz des Vermögens vor Zugriff Dritter;
• maximale Diskretion (keine Steuer-CD möglich);
• Ausschüttungen nach Belieben;
• Rechtssicherheit und Steueroptimierung.
Weitere Informationen zum Thema EGO finden Sie auch unter EGO Asset Protection im Internet.
20 Apr
Der Inselstaat St. Vincent setzt sich aus der Insel St. Vincent und den 32 Inseln der nördlichen Granadinen zusammen. St. Vincent bietet dem Offshore-Gründer drei ganz zentrale Vorteile. Das Gesellschaftsrecht in St. Vincent erlaubt die Ausstellung der sehr selten gewordenen Inhaberaktien, des Weiteren verfügt der Staat St. Vincent über ein sehr stabiles Bankgeheimnis und einen zentralen Vorteil im Bereich des Steuerrechts – international gültiges Tax-Zertifikat gegen 1% Steuern. Beschlüsse, Gerichtsurteile und Gesuche aus dem Ausland bleiben vor Ort ohne Wirkung. Die perfekte Möglichkeit für eine Kombination aus Offshore Firma und EU-Gesellschaft in Zypern. Eine Offshore Firmengründung auf St. Vincent sollten Sie grundsätzlich in Ihre Überlegungen einbeziehen. St. Vincent und die Grenadinen ist Mitglied der UNO, der CARICOM, der OECS, der OAS und im Commonwealth of Nations. Das Land gehört außerdem zu den Trägern der Universität der Westindischen Inseln.
Der Staatshaushalt umfasste 2000 Ausgaben von umgerechnet 85,8 Mio. US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 94,6 Mio. US-Dollar gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsüberschuss in Höhe von 2,6 % des BIP. Die Staatsverschuldung betrug 2003 286 Mio. US-Dollar oder 74,9 % des BIP. 2006 betrug der Anteil der Staatsausgaben (in % des BIP) folgender Bereiche: Gesundheit:5,6 %, Bildung: 8,1 % (2005).
Weitere Informationen zum Thema St. Vincent Offshore Firma finden Sie unter: Offshore Firmengründung St. Vincent
16 Mrz
Eigentlich sollte man meinen, das Bankgeheimnis gehöre endgültig der Vergangenheit an und unsere Kinder und Enkel würden dieses Grundrecht auf Privatsphäre, gewollt zerschlagen durch die Finanzminister aller Länder, nicht mehr kennenlernen. Doch die Wahrheit sieht anders aus, was ich Ihnen mit zwei Beispielen gern belegen möchte.
Das Bankgeheimnis und die juristische Person in Zypern (Zypern Ltd)
Das Gesellschaftskonto in Zypern (EU) unterliegt einem strengen und praktisch angewendeten Bankgeheimnis. Wer beispielsweise eine Zypern Ltd oder auch Zypern Holding besitzt, kann sich in allen Bereichen (Organen) der Gesellschaft anwaltlich vertreten lassen. Das Zauberwort heißt hier „Treuhänder“. Dieses geltende Recht innerhalb der Republik Zypern ermöglicht es jeder natürlichen Person, Vermögenswerte und Bankguthaben zu besitzen, zu verwalten und alleinig zu verfügen, ohne das Dritte auch nur die geringste Chance haben, den tatsächlichen Eigentümer der Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erkennen zu können. Das Zypern Bankkonto wird übrigens in diesem Zusammenhang meist via Kreditkarte und Online-Banking verfügt bzw. gesteuert. Durch sg. Proxy-Server ist es selbst Behörden mittlerweile fast unmöglich geworden, anhand eines PC dessen Nutzungswege nachzuvollziehen.
Fazit zum Bankkonto einer Zypern Ltd
Alleinige Verfügung, kein Zugriff durch Treuhänder, Verfügung via Kreditkarte bis zu Euro 5.000,00 pro Tag, internationales Online-Banking.
Das Bankgeheimnis und die natürliche und juristische Person in St. Vincent
Bevor wir uns die sehr besondere Beschaffenheit des Offshore Banking in St. Vincent anschauen, hier zunächst einige einleitende Informationen zu St. Vincent.
Anfang des 17. Jahrhunderts wurde die Insel sowohl von Großbritannien als auch von Frankreich beansprucht. Die Herrschaft über die Insel wechselte in den folgenden Jahrzehnten immer wieder zwischen den beiden Königreichen und den Kariben. Im Jahr 1783 trat Frankreich St. Vincent dann an Großbritannien ab. Europäische Kolonisten begannen bald überall in der Karibik mit dem Anbau von Zuckerrohr, wobei der größte Teil der Arbeit von afrikanischen Sklaven geleistet wurde. 1635 lief ein Sklavenschiff vor St. Vincent auf Grund. Aus den Nachfahren der Überlebenden und der einheimischen „gelben“ Kariben bildeten sich die „schwarzen“ Kariben. St. Vincent blieb bis 1969 britische Kolonie, bevor es weitreichende Autonomie erhielt. Von 1958 bis 1962 war St. Vincent Mitglied der Westindischen Föderation. 1975 wurde das Land ein assoziierter Staat und am 27. Oktober 1979 unter dem neuen Namen St. Vincent und die Grenadinen unabhängig, verblieb aber im Commonwealth.
St. Vincent und die Grenadinen ist Mitglied der UNO, der CARICOM, der OECS, der OAS und im Commonwealth of Nations. Das Land gehört außerdem zu den Trägern der Universität der Westindischen Inseln. St. Vincent und die Grenadinen ist ein Commonwealth Realm und somit eine parlamentarische Monarchie mit der britischen Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt. Sie wird vertreten durch Generalgouverneur.
Die Inseln liegen südlich von St. Lucia und nördlich von Grenada. Ungefähr 180 km östlich liegt die Insel Barbados. Der Inselstaat umfasst die Insel St. Vincent und die 32 Inseln der nördlichen Grenadinen, die zu den Kleinen Antillen gehören. Die südlichen Grenadinen mit den Inseln Grenada, Carriacou und Petite Martinique gehören nicht zu St. Vincent und den Grenadinen, sondern zum Staatsgebiet von Grenada. Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Kingstown.
St. Vincent Offshore verfügt über ein gesetzlich geschütztes Bankgeheimnis, was beispielsweise sich dadurch auszeichnet, dass Beschlüsse ausländischer Behörden in St. Vincent keine automatische Anerkennung finden. Darüber hinaus erstreckt sich das Bankgeheimnis in St. Vincent auf Privat- wie auch Geschäftskonten.
Großbanken in St. Vincent Offshore sind Mitglied SWIFT, Mastercard und besitzen ein mehrsprachiges Support- und Online-Banking-System. Darüber hinaus unterliegen Banken in St. Vincent nicht dem Informationsaustausch, der Datenschutz ist auch hier gesetzlich geregelt.
Der Verfügungsrahmen pro Tag (Mastercard) beträgt in Cash Euro 2.000,00. Darüber hinaus kann ein Konto mehrere Bankkarten besitzen. Ausgaben an POS werden pro Tag und Karte auf max. 25.000 USD Verfügung reduziert, dieser Rahmen ist jedoch auf Wunsch erweiterbar.
Wer ein Konto oder auch eine Zypern Ltd gründen bzw. das St. Vincent Offshore Banking nutzen möchte, für den bieten sich folgende Adressen im Internet an:
http://www.zypern-kanzlei.com
http://www.st-vincent-firma.com
http://www.offshore-firma.com
Autor: C.F.
8 Mrz
Seit einigen Tagen wirbt Privacy Management Group weltweit mit “…am 01.05.2011 startet EGO”. Was sich genau hinter den drei Buchstaben verbirgt, ist noch nicht ganz klar. Sicher ist jedoch, dass sich dieses Unternehmen aus Steuerberatern und Rechtsanwälten aus Zypern etwas hat einfallen lassen, was es bisher in dieser Form noch nicht gab. Selbst Nachforschungen auf den Internetseiten der Privacy Management Group haben noch kein Licht ins Dunkle bringen können. Wir werden zypern-kanzlei.com und offshore-firma.com weiter im Auge behalten und berichten. Herzlichst, Ihr L.G.
6 Mrz
Es war fast schon eine feste wirtschaftliche Einrichtung, die Kombination aus Zypern Limited und Offshore Gesellschaft. Hierbei gab es zwei Optionen zur steuerlichen Optimierung auf völlig legalem Wege:
1. Die Muttergesellschaft wurde z.B. auf den Seychellen errichtet. Die Zypern Limited wurde zur Tochter der Offshore Muttergesellschaft. So konnten Dividenden steuerfrei in Zypern ausgezahlt werden und im Offshore steuerfrei vereinnahmt werden. Fazit: 0% Steuern auf alle Gewinne der Zypern Limited.
2. Die produktive Gesellschaft (Lizenzinhaber, Consultant, etc.) saß im Offshore und stellte an die Zypern Ltd Rechnungen für „erbrachte“ Leistungen. Fazit: Der Gewinn der Zypern Ltd verringerte sich und Ausgaben wurden zu steuerfreien Einnahmen der Offshore Gesellschaft.
Noch immer bietet Zypern diese Optionen zur steuerlichen Optimierung, jedoch mit einer minimalen Einschränkung.
Die Republik Zypern „darf“ als EU-Mitgliedsstaat weiterhin und auf endlose Sicht diese Modelle anbieten, vorausgesetzt jedoch, der Offshore Staat erhebt eine „Steuer“ auf Einnahmen der Offshore Gesellschaft. Der Nachweis muss via STEUERZERTIFIKAT erfolgen.
St. Vincent bietet sich hier in idealer Weise an und Privacy Management hat bereits alle Vorbereitungen getroffen, die eine Gründung und Verwaltung der St. Vincent Firma möglich machen.
1 % S T E U E R N
St. Vincent verlangt für die Ausstellung eines gültigen Steuerzertifikates 1% Steuern auf die Gewinne der Gesellschaft.
F A Z I T
Zypern Limited in der Kombination mit St. Vincent Firma bietet ein 1% Steuermodell! Legal, vollständig anerkannt und dies innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
24 Feb
Mit Jahresbeginn eröffnete ein neues und interessantes Forum im Internet. Ein Informationsforum rund um die Offshore Firma, Firmengründung, Steuern und EU-Niedrigsteuer-Oasen. Informieren Sie sich, diskutieren Sie mit, entdecken Sie wertvolle Neuigkeiten und helfen Sie, dieses Forum stark und unabhängig zu machen. World-of-Business-Forum – für Profis, Interessenten und Ratgeber! Schauen Sie vorbei, es lohnt sich.