Limited entspricht nicht Limited und die Steuerrechtssprechung UK stellt im Vergleich zur Steuerrechtssprechung in Zypern (EU) grundverschieden dar.

Ein erstes Beispiel findet sich im Vergleich der UK Limited zur Zypern Limited im Bereich der Besteuerung (Körperschaftssteuern). Während der Eingangssteuersatz einer englischen Limited bei 21% liegt (Spitzensteuersatz 28%), erhebt die Republik Zypern lediglich einen pauschalen Steuersatz in Höhe 10%. Wer mit seiner UK Ltd. ausschließlich in Deutschland tätig wird, unterliegt der deutschen Besteuerung. Fazit hinsichtlich der Besteuerung ist, dass Zypern Limited gegenüber England und Deutschland keine Gewerbesteuern kennt und den erwirtschafteten Ertrag lediglich mit 10% besteuert.

Holding in England, Muttergesellschaft in Deutschland
Bevor eine Besteuerung der Dividenden in England vorgenommen wird, muss die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft zunächst Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern zzgl. Solizuschlag entrichten.

Zypern hingegen kennt keine Besteuerung von Dividenden. Ebenso werden auch hier keine Gewerbesteuern fällig.